Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) bildet den Kern des Gewässerschutzrechts. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu Schützen.
Seit dem 23.10.2019 sind wir, die Gebr. Müller GmbH, Ihr zertifizierter Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz.